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   BGH, 30.03.2004 - 5 StR 57/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,8819
BGH, 30.03.2004 - 5 StR 57/04 (1) (https://dejure.org/2004,8819)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 5 StR 57/04 (1) (https://dejure.org/2004,8819)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 5 StR 57/04 (1) (https://dejure.org/2004,8819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 1 GKG; § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 465 Abs. 2 StPO
    Kostenentscheidung (Bemessung der Gerichtsgebühren nach der rechtskräftig erkannten Strafe; unentschuldigtes Fernbleiben eines Mitangeklagten; Pflichtverteidigervergütung; Billigkeitsgründe)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 261 StPO
    Strafzumessung (fehlende Erörterung einer möglicherweise strafmildernden Erklärung, die beim Mitangeklagten strafmildernde Wirkung hatte); Beweiswürdigung (Entbehrlichkeit infolge einer Absprache bzw. eines Geständnisses)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit Beihilfe zur räuberischen Erpressung; Sachrüge einer fehlenden Beweiswürdigung hinsichtlich einer in der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung des Angeklagten; Zuerkennung einer verminderten ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Abänderung einer Kostenentscheidung; Rechtskräftig anerkannte Strafe als Bemessungsgrundlage für Gerichtsgebühren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40 Abs. 1
    Kosten bei Ausbleiben eines Mitangeklagten

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 57/04
    Soweit mit der Sachrüge eine fehlende Beweiswürdigung auch hinsichtlich der den Schuldspruch tragenden Feststellungen gerügt wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 24; vgl. auch BVerfG - Kammer - NJW 2004, 209, 210), steht dem Erfolg der Rüge schon das am letzten Verhandlungstag im Rahmen einer Absprache über eine Strafobergrenze unter Vermittlung des Verteidigers abgelegte Geständnis des Angeklagten entgegen.
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